Energiesicherungsgesetz bringt steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie bei PV-Anlagen

30. September 2022 | Pressemitteilung
Heute wurden im Deutschen Bundestag nicht nur weitreichende Entlastungen für Millionen Menschen und Unternehmen beschlossen, sondern auch neue Impulse für Erneuerbare Energien gesetzt.

„Wir lösen die Fesseln bei den Erneuerbaren Energien, indem wir die Nutzung von Biogas verbessern und noch bessere Möglichkeiten für Wind- und Photovoltaikanlagen schaffen“, macht der grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär aus dem Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen–Miesbach deutlich. Möglich wir das durch eine Überarbeitung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG).

Allein durch Betriebserleichterungen für bereits laufende Bioenergieanlagen kommt durch viele kleine und größere Bioenergieanlagen in Süddeutschland mehr Strom ins Netz. Insgesamt kann so Strom für 250.000 Haushalte produziert werden.

Bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden werden Einnahmen und Entnahme aus Photovoltaikanlagen bis zu einer Höchstleistung von 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer freigestellt. Für Mehrfamilienhäuser gilt dies sogar bis zu 100 Kilowatt-Peak (kWp) mit jeweils 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. „Das ist mehr Bürokratieabbau als eine finanzielle Förderung. Es fallen aufwändige Steuererklärungen weg, denn mit kleinen Anlagen für selbstgenutztem Strom macht man keine großen finanziellen Profite“, erklärt Bär.

Außerdem fallen die absurde Abschaltvorrichtung bei Balkonsolar-anlagen und die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% bei neuen PV-Anlagen bis 25 kWp weg. Für Altanlagen wir die diese 70-%-Regelung bis 7 kWp im kommenden Jahr aufgehoben. Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen sowie zugehöriger Komponenten und Speicher für Wohnungen und öffentliche Gebäude entfällt zudem die Umsatzsteuer.

Karl Bär hofft, dass so auch der Photovoltaik-Ausbau hier im Land-kreis Miesbach weiter vorangetrieben wird: „Dadurch wird unabhängige, dezentrale und regionale Energieversorgung geschaffen.“ Laut Solarpotentialkataster sind im Landkreis Miesbach etwa 59 Prozent der Dachflächen für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet. Nur etwa 10% davon sind bisher belegt.

Bär fordert zudem die Kommunalparlamente auf, dort wo noch nicht geschehen die Baugestaltungssatzungen für mehr PV-Anlagen zu lockern. „Die Investition in Erneuerbare Energien muss gefördert werden. Der Bund beendet bestehende Gängelungen – das sollten die Kommunen auch tun.“