Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Diese Entschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2021 monatlich 10.012,89 Euro. Sie wird zur Kostendämpfung (§11 Abs. 3 Agbeordnetengesetz) um 27,43 Euro gemindert, so dass 9985,46 Euro ausbezahlt werden . Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Als Teil der sogenannten Amtsausstattung erhalte ich eine steuerfreie Aufwandspauschale. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.560,59 Euro monatlich (Stand 1. Januar 2021). Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: von Wahlkreisbüros über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zu Büromaterial sowie Kosten der politischen Arbeit (z.B. bei Veranstaltungen.
Nachfolgend eine detaillierte Auflistung über die Verwendung der Pauschale:
Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter (§44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz). Neben meinem Mandat übe ich keine entgeltlichen Tätigkeiten aus. Ich bin aber weiterhin ehrenamtlich Mitglied im Kreistag des Landkreis Miesbach.
Datum | Lobbyist | Thema |
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20.10.2021 | Bund der ökologischen Lebensmittelwirtschaft | Ökologische Landwirtschaft und Vermarktung |
17.11.2021 | Deutscher Bauernverband | Erwartungen des Bauernverbands an die Ampel |