Mein Team

Jonas Turber

Mitarbeiter in Bayern | Büro Berlin | Büro Holzkirchen
• Pestizide und Wasser
• Landkreise Oberallgäu, Unterallgäu, Ostallgäu
• Städte Kempten, Kaufbeuren, Memmingen
karl.baer.ma06@bundestag.de

karl.baer@bundestag.de



Antonia Muriel Messerschmitt

Büroleitung | Büro Berlin
• Strategie und inhaltliche Koordination
• Teamkoordination
• Düngemittel
• Pestizide
• Handelspolitik

karl.baer.ma04@bundestag.de




Mareike Imken

Wissenschaftliche Mitarbeiterin | Büro Berlin
• Agrarforschung, Pflanzenzüchtung, Gentechnik
• Agrarökologie und Ökolandbau

karl.baer.ma11@bundestag.de




Johannes Danzer

Referent für Öffentlichkeitsarbeit | Büro Berlin | Büro Holzkirchen
• Presse
• Social Media und Website
• BPA-Fahrten

karl.baer.ma03@bundestag.de



Maximilian Haberzettl

Wahlkreismitarbeiter | Büro Holzkirchen
• Landkreis Miesbach
• Landkreis Garmisch-Partenkirchen
• Energiewende
• Transparenz und Buchhaltung
• Raummanagement Wahlkreisbüro

karl.baer.ma05@bundestag.de

Kathi Kugler

Wahlkreismitarbeiterin | Büro Holzkirchen
• Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
• Landkreis Weilheim-Schongau
• Landwirtschaft im Oberland
• BPA-Fahrten

karl.baer.ma02@bundestag.de


Michaela Neumeister

Sachbearbeiterin | Büro Berlin
• Koordination der externen Kommunikation
• Terminmanagement und Kontaktpflege
• Bürger*innenbriefe
• Veranstaltungsorganisation

karl.baer@bundestag.de


Stellenausschreibungen

Offene Stellen in meinem Team werden grundsätzlich ausgeschrieben und an dieser Stelle auf der Website beworben. Wir bitten darum, von Initiativbewerbungen abzusehen.

Praktika

Praktikumsplätze in meinem Team werden grundsätzlich ausgeschrieben und an dieser Stelle auf der Website beworben. Wir bitten darum, von Initiativbewerbungen abzusehen.

Das hat den Hintergrund, dass Praktikant*innen das Recht auf faire Bedingungen haben sollten. Daher haben die Abgeordneten der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen einer Selbstverpflichtung für Praktikantinnen in Abgeordnetenbüros folgende Grundsätze festgelegt:

  • Bei einem Praktikum handelt es sich um ein Lern-, nicht aber um ein Arbeitsverhältnis.
  • Praktikant*innen ersetzen keine Vollzeitkräfte
  • Praktikantinnen bekommen einen eigenen Arbeitsplatz
  • Zum Praktikumsverhältnis gehört der Abschluss eines Praktikumsvertrages
  • Der Aufgabenbereich des*der Praktikant*in wird klar beschrieben.
  • Die monatliche Aufwandsentschädigung wird mindestens in Höhe der jeweils gültigen Geringfügigkeitsgrenze (§8 Abs. 1a SGB IV) gezahlt. Hiervon ausgenommen sind zwei- bis vierwöchige Schülerinnenpraktika.
  • Es gibt eine feste Ansprechperson.
  • Praktikantinnen erhalten einen Praktikumsnachweis und/oder ein Zeugnis.