Die große Fluchtbewegung durch den russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die zusätzlich zu Geflüchteten aus anderen Regionen der Welt kommt, stellt unsere Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Der Bund hat den Ländern im letzten Jahr rund 2 Milliarden Euro zugesagt für die Kosten, die im Zuge des Rechtskreiswechsels für Menschen aus der Ukraine bei den Ländern und Kommunen entstehen. Davon flossen 555 Millionen Euro nach Bayern.
Die Bayerische Staatsregierung hat die Mittel bisher nur unzureichend an die Kommunen weitergeleitet. „Mindestens 79 Millionen Euro von diesen Bundesmitteln aus dem Jahr 2022 sind nicht an die Kommunen geflossen“, erklärt der Grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär. „Das wissen wir aus Anfragen im Bundestag und im bayerischen Landtag.“
Der Behauptung der Staatsregierung, es würden Rechtsgrundlagen für die Weitergabe der Gelder an die Kommunen fehlen, widerspricht Bär: „Mir ist kein anderes Bundesland bekannt, in dem dieses Problem auftritt. Baden-Württemberg hat die Mittel bereits weitergegeben und auf Nachfrage hat die Regierung in Stuttgart explizit betont, dass es dafür keine neue Rechtsgrundlage braucht.“
Gerade in unserer Region mit einem sehr angespannten Wohnungsmarkt gibt es Probleme, die sich nicht mit Geld lösen lassen. Trotzdem dürfen die Kosten für die Versorgung der Geflüchtete aus der Ukraine nicht bei den Kommunen hängen bleiben. Bär betont deshalb: „Mir ist wichtig, dass wir keinen Machtkampf zwischen der CSU-geführten Landesregierung in München und der Bundesregierung auf dem Rücken der Kommunen oder der Geflüchteten austragen. Wir müssen gemeinsam Lösungen suchen, die Situation ist schon schwer genug. Außerdem will ich als Bundestagsabgeordneter, dass die Steuergelder, über die wir im Parlament abstimmen, auch dort ankommen, wo sie hin sollen.“