Schluss mit schmutzigen Geschäften in der Politik: Regierungskoalition schließt Strafbarkeitslücke nach Maskendeals von CSU-Abgeordneten

07. Mai 2024 | Pressemitteilung
In der letzten Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechlichkeit verschärft. Damit zog die Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen die Konsequenz daraus, dass die sogenannte Maskenaffäre früherer CSU-Abgeordneter strafrechtlich nicht verfolgt werden konnten.
Foto: Elias Keilhauer

„Während zu Beginn der Corona-Pandemie in ganz Deutschland Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern verzweifelt versuchten, Schutzausrüstung zu beschaffen, haben die damaligen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter im Landtag und Georg Nüßlein im Bundestag ihre Kontakte genutzt, um den Verkauf von Schutzmasken zu vermitteln – und kassierten dafür Millionensummen“, erinnert der Grünen-Abgeordnete Karl Bär.

Die beiden CSU-Politiker konnten nicht strafrechtlich belangt werden, weil eine Strafbarkeitslücke herrschte. Diese Lücke im Gesetz war zuvor schon bekannt. Die Union hat in ihrer Zeit an der Bundesregierung jedoch aktiv verhindert, sie zu schließen. Sauter und Nüßlein durften
die hohen Provisionen behalten.

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat nun die Strafbarkeitslücke geschlossen. „Es muss unterbunden werden, dass Abgeordnete ihr Mandat und die daraus resultierenden Kontakte ausnutzen, um Profit zu schlagen“, unterstreicht Karl Bär. „In der Bevölkerung gibt es zurecht kein Verständnis dafür, wenn ein solcher Mandatsmissbrauch nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Das haben wir nun geändert.“

CDU/CSU stimmt nicht für Ende schmutziger Geschäfte

Dass CDU und CSU aus ihren Skandalen gelernt haben, darf aufgrund ihres Abstimmungsverhaltens bezweifelt werden. Nach der Debatte im Bundestag enthielt sich die Fraktion in der Abstimmung. „Eine konsequente und glaubhafte Absage an eine Amigokultur sieht anders aus“, findet Karl Bär.