„Kombihaltung langfristig erhalten“

27. Oktober 2023 | Pressemitteilung
Anlässlich der geplanten Aktionen des Bauernverbands in den kommenden Tagen erneuert der Grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär sein Bekenntnis zur Kombihaltung.
Foto: Jörg Farys

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte bereits im Maiklargestellt: „Wir werden unserer Verantwortung gerecht, sowohl für unsere Almen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland da als auch für den Schutz unserer Tiere, die wir für die Pflege der Landschaft brauchen.“
Seit einem halben Jahr gibt es einen Entwurf für Änderungen im Tierschutzgesetz, der den Schutz von Nutz- und Haustieren verbessern soll. Er sieht eine Ausnahmeregelung vor: Wer Rinder in der Vegetationsperiode auf die Weide und im Winter auf einen Laufhof lässt, kann auch dann noch einen Anbindestall nutzen, wenn die ganzjährige Anbindehaltung gesellschaftlich gefordert ausläuft. Diese Ausnahme ist jedoch auf kleine Betriebe beschränkt und auf eine Generation befristet.

„Diese Höfe leisten durch Weidegang einen erheblichen Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft, für unsere Artenvielfalt und auch für den Tourismus. Wir müssen darauf achten, dass sie bestehen können“, betont Karl Bär. „Ich würde gerne weiter mit der Regierung und den Koalitionspartnern über die Details sprechen und dabei die spezielle Situation unserer Region vertreten. Aber dazu müsste es im Verfahren einen Schritt weitergehen.“

Seit seinem Einzug in den Deutschen Bundestag nimmt Karl Bär in Berlin als lokaler Abgeordneter die Rolle des Fürsprechers für die Kombihaltung ein. Vergangenes Jahr machten sich auf seine Einladung hin sowohl Bundesminister Cem Özdemir als auch Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick aus dem Landwirtschaftsministerium persönlich ein Bild von Kombihaltungsbetrieben im Oberland. Auch in diesem Jahr konnte er einer Delegation rund um den Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern Treffen mit hochrangigen Vertreter*innen der Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft vermitteln.

Zum Verfahren:
Die Tierschutzgesetznovelle wurde noch nicht vom Kabinett veröffentlicht, um die Beteiligung der Länder und Verbände zu starten. Erst nach diesem Beteiligungsprozess folgt die Beschlussfassung im Kabinett und die Behandlung im Bundestag mit mindestens zwei Debatten im Plenum, der Befassung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft inklusive einer Anhörung.