Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit: Verkleinerung des Bundestages kommt trotz Widerstand der CSU

31. Juli 2024 | Pressemitteilung
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt: Das neue Wahlrecht "ist überwiegend verfassungsmäß". Das heißt: der nächste Bundestag hat über 100 Abgeordnete weniger. Wir werden effizienter und sparen mehrere hundert Millionen Euro.
Foto: Elias Keilhauer

Die Verkleinerung des Bundestages ist richtig und längst überfällig. Solange die CSU mit an der Regierung war, ist jeder Versuch einer Reform gescheitert. Stattdessen war die CSU nur immer bestrebt, den Anteil eigener Mandate im Bundestag zu erhöhen.

Den aktuellen Regierungsfraktionen ist nun eine Reform gelungen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Zweitstimmendeckung als verfassungsmäßig bestätigt und damit dem unsachgemäßen Gepolter aus dem Franz-Josef-Strauß-Haus einen starken Dämpfer verpasst. Rechtzeitig für die nächste Bundestagswahl gibt es nun Klarheit.

Das Gericht hat zudem entschieden, dass die Grundmandatsklausel erhalten bleibt, um die Nebenwirkungen der 5%-Hürde auf die Chancengleichheit der Parteien zu mildern. Dabei handelt es sich um die Sonderregel, dank der die Partei Die Linke bei der letzten Wahl mit drei Direktmandaten in den Bundestag einziehen konnte, obwohl sie nur 4,9% der Stimmen hatte. Das ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.