Ein Meilenstein für die Gesundheitsversorgung

17. Oktober 2024 | Pressemitteilung
Das heute beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Foto: Elias Keilhauer

Karl Bär, Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen–Miesbach, betont die Bedeutung dieser Reform: „Die deutschen Krankenhäuser stecken in einer tiefen Krise – finanziell ausgeblutet, mit falschen Anreizen gefesselt und zu wenig Personal. Ohne diese Reform riskieren wir das unkontrollierte Sterben vor allem kleinerer, unverzichtbarer Krankenhäuser. Das neue KHVVG ist die Notbremse, die unser Krankenhauswesen vor dem Kollaps bewahrt.“

Die Reform sorgt dafür, dass Krankenhäuser in ländlichen Regionen durch eine stabile Grundfinanzierung gestärkt werden und wirtschaftlicher Druck abgebaut wird. Mit der Reform kommen 65 Leistungsgruppen und eine Vorhaltefinanzierung, die von Fallzahlen unabhängig ist. Ein Krankenhaus hat grundsätzlich einen Anspruch auf das leistungsgruppenbezogene Vorhaltebudget, wenn ihm vom Bundesland die entsprechende Leistungsgruppe zugeordnet wurde und die Qualitätskriterien erfüllt sind. Die Kompetenz zur Krankenhausplanung bleibt bei den Bundesländern.

„Welche Leistungen die Kliniken in Agatharied, Bad Tölz und Wolfratshausen in Zukunft anbieten werden, liegt in den Händen der bayerischen Landesregierung. Die Landkreise werden aber nicht dauerhaft Millionenverluste der Kreiskrankenhäuser tragen und Investitionen in gut ausfinanzierte Sparten stemmen müssen. Das wäre auf Dauer auch nicht möglich und hätte ohne diese Reform zu Schließungen oder Privatisierung geführt,“ sagt Bär und fordert die bayerische Landesregierung auf, ihre Krankenhausplanung zügig zu konkretisieren.

Die Reform wird begleitet von einem 50-Milliarden-Euro-Transformationsfonds, der über die nächsten zehn Jahre den Umbau der Krankenhauslandschaft unterstützt und der Einführung von hebammengeführten Kreißsälen.