Die Bundestagsabgeordneten Karl Bär und Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) kritisieren diesen Vorschlag und warnen vor Risiken für Umwelt und Gesundheit:
Johannes Wagner, MdB, Berichterstatter für das Thema Umwelt und Gesundheit:
„Mikroorganismen sind unverzichtbar für unsere Gesundheit und das Leben auf der Erde. Unser Darm-Mikrobiom funktioniert nur durch das komplexe Zusammenspiel unzähliger Mikroben, und dieses Gleichgewicht hängt direkt von der mikrobiellen Vielfalt in unserer Umwelt ab. Das Problem ist: Wir verstehen diese Zusammenhänge bisher kaum. Deshalb dürfen wir jetzt nicht die bewährten Schutzstandards der EU-Gentechnik-Regulierung abbauen, nicht ohne die Folgen wirklich abschätzen zu können. Das wäre unverantwortlich.“
Karl Bär, MdB, Berichterstatter für das Thema Gentechnik in der Landwirtschaft:
„Die Bundesregierung muss den Vorschlag der EU-Kommission ablehnen. Er ist umfassend und weitreichend: Sämtliche Mikroorganismen und Viren fallen darunter. Aber es fehlt jede Differenzierung und Folgenabschätzung. Die Kommission will sich zudem selbst ermächtigen, über Einstufungen und Bewertungsmaßstäbe selbst zu entscheiden – ohne parlamentarische, öffentliche Diskussion. Dabei können einmal freigesetzte gentechnisch veränderte Mikroorganismen sich selbst vermehren, nicht mehr zurückgeholt werden und dauerhaft wirken.
Die Kommission hat sich selbst in die Angst hineingeredet, dass die europäische Demokratie der chinesischen Diktatur und der US-amerikanischen Dummheit wirtschaftlich unterlegen ist. Das Gegenteil ist der Fall: Langfristiges Denken, Vorsorge- und Verursacherprinzip und demokratische, transparente Entscheidungsprozesse sind unsere Stärke.“
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2025 im Rahmen des EU-Biotechnology Act I einen Vorschlag zur Änderung der Gentechnik-Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) vorgelegt. Ziel ist es, erstmals eine breite Marktzulassung für Produkte mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen zu ermöglichen, etwa in Düngemitteln, Pestiziden, Bioziden, zur Reinigung oder „Verbesserung“ der Natur oder in Kosmetika. Weitere Deregulierungen, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, sind mit einem Biotech Act II für Herbst angekündigt.
Der Kommissionsvorschlag senkt die bestehenden Standards und Auflage der Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Mikroorganismen ab. Das umfasst unter anderem:
– eine Beschränkung der Risikobewertung auf Produkteigenschaften (statt auch der eingesetzten Technik),
– unbefristete Zulassungen ohne regelmäßige Neubewertung,
– die Möglichkeit, auf Nachweismethoden zu verzichten, sowie
– eine neuen Kategorie für Mikroorganismen , für die pauschal vereinfachte Prüf- und Monitoringpflichten gelten.
Der Vorschlag wurde ohne übliche Folgenabschätzung vorgelegt und die öffentliche Konsultation bezog sich nicht auf die Änderung der Freisetzungsrichtlinie. Relevante Hintergrund-Studien sind bislang nicht veröffentlicht. Zudem wurde er im Paket mit der Überarbeitung der Organtransplantationsrichtlinie eingebracht, weshalb die politischen Beratungen im Gesundheitsrat stattfinden, teilweise ohne Einbindung der Umweltressorts.
Der EU-Ministerrat will seine Position am 16. Juni 2026 im Gesundheitsrat beschließen. Im Europäischen Parlament wird ein erster Berichtsentwurf im Juni erwartet, die Abstimmungen in den Ausschüssen sind für November vorgesehen.
Hier die Aufzeichnung der Online- Verbände-Anhörung durch Karl Bär, MdB und Johannes Wagner, MdB am 11.06.2026 und nachfolgend das Transkript zu dieser Veranstaltung:
Begrüßung und Einordnung der EU-Pläne durch Karl Bär, MdB, Berichterstatter für Gentechnik in der Landwirtschaft in der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Guten Morgen, […] Wir haben diese Veranstaltung organisiert, um ein bisschen Öffentlichkeit zu werfen auf ein Thema, das gerade in Brüssel intensiv diskutiert wird, aber bisher kaum Öffentlichkeit bekommen hat. Und das ist der Biotech Act I, was ein Paket ist der EU-Kommission, mit dem sie unter anderem die Freisetzungsrichtlinie [2001/18/EC – Anm. Red.] aufmachen wollen und erstmalig in der EU eine Zulassung erlauben möchten für Mikroorganismen, die gentechnisch verändert sind. Und dabei reden wir bei Mikroorganismen über Bakterien und Archaeen über Viren, einzellige Pilze und alles, was sonst an einzelligen Lebewesen noch unterwegs ist. Also wirklich eine extreme Breite.
Die EU-Kommission hat diesen Vorschlag am 16. Dezember letzten Jahres gemacht und den hat sie zusammengepackt mit einem anderen Vorschlag, in dem es um Organtransplantationen geht. Das ist ein bisschen verwirrend in mehrfacher Hinsicht, weil es dazu führt, dass zum Thema Freisetzungsrichtlinie die Gesundheitsministerien jetzt federführend sind, wo eigentlich der Bereich Umwelt und Landwirtschaft in der Vergangenheit federführend war. Und es ist auch nicht so, dass in allen Mitgliedstaaten die Umweltministerien da sinnvoll eingebunden sind, obwohl es ja darum geht, gentechnisch veränderte Organismen an die Umwelt freizusetzen.
Zum Inhalt des Ganzen. Die Kommission schlägt eine Absenkung der Vorgaben für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen vor. Und das Ziel der Initiative ist es ganz explizit, die Anwendungen davon auch in der Umwelt oder auch körpernah am Menschen zum ersten Mal zuzulassen. Und das geht in eine ganze Breite auch von Anwendungen hinein, zum Beispiel Düngemittel und Pflanzenstärkungsmittel. Da geht es um Pestizide und Biozide. Es geht um Schadstoffabbau, um Versuche, die Umwelt wieder zu reinigen sozusagen. Es geht aber auch um Kosmetikprodukte. Wirklich eine große Breite von Dingen, die man sich vorstellen kann.
Allerdings hat die EU-Kommission auch den Plan, dass sie mit dem Biotech Act II in Zukunft noch Breiteres vorschlägt. Und da gäbe es dann auch die Möglichkeit, dass sie auch die Regulierung von Nahrungs- und Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen, also mit dem lebenden und vermehrungsfähigen Material, öffnen. Das käme dann im Herbst diesen Jahres mit dem EU-Biotech Act II, aber was da genau drin sein wird, wissen wir noch nicht. Das Ziel des Ganzen ist, möglichst der Wirtschaft zu helfen, Dinge beschleunigt auf den Markt zu bringen. Wir rennen dabei auch immer so ein bisschen den Chinesen und den Amerikanern hinterher, anstatt uns zu überlegen, was wir eigentlich intelligent als Europäer in unserem Wirtschaftsmodell brauchen können.
Und ich will noch ein paar mehr Sachen zum Inhalt [des Vorschlags zur Änderung der Gentechnik-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG Anm. Red.] sagen, wo ich es wirklich auch kritisch finde. Die Kommission will da ja Standards absenken für den Umweltschutz und das geht so weit, dass sie gar keine Nachweismethoden mehr einfordern wollen. Bisher ist es so, wenn ich was freisetze im Pflanzenbereich, dann muss ich eine Nachweismethode bringen, um das nachweisen zu können. Das hat in der Vergangenheit zu einem großen Boost beim Thema Nachweismethoden geführt, das jetzt wegzulassen in Punkten, an denen die Industriebehauptet, man kann das gar nicht nachweisen, führt sowohl was die Regulatorik angeht, als auch was die Entwicklung der Wissenschaft an der Stelle angeht, zu Problemen. Es soll eine Risikobewertung nur noch beschränkt geben auf der Ebene der Eigenschaften des einzelnen Produkts und vor dem Hintergrund, wie viel da auch schief gehen kann und welche Macht auch diese Technologien haben im Zusammenhang mit KI, wo man sich überlegen kann, auch generative KI auf DNA anzusetzen und dann große, komplett neue Sachen zu entwickeln, finde ich eigentlich, dass die mächtigeren Technologien schärfer kontrolliert gehören als die weniger mächtigen. Dem gegenüber steht dann eine neue Kategorie für Mikroorganismen mit geringem Risiko, bei denen die Risikobewertung noch schlechter darstehen soll. Und da gibt es grobe Kriterien für. Die Mikroorganismen sollen dann, wenn sie in diese Kategorie fallen, gut erforscht sein. Es dürfen keine bedenklichen Gene drin sein, die nicht auch natürlicherweise vorkommen und insbesondere keine Antibiotikaresistenzen. Und das ist auch ganz spannend, wenn man sich diese Kombination anschaut im Gesetzesvorschlag. Dinge, die nicht natürlich vorkommen, sind ein Problem und Antibiotikaresistenzen. Und das Beispiel zeigt doch ganz deutlich, dass auch Dinge, die schon natürlich vorkommen und unter Umständen mal genauer angeschaut werden können, weil Antibiotikaresistenzen kommen natürlich vor. Da merkt man schon so ein bisschen, dass die Denke an der Stelle nicht ganz ausgereift ist.
Insgesamt muss man zu der Änderungsvorschlag an der Freisetzungsrichtlinie auch sagen, dass sie mit sehr wenig Folgenabschätzung eingeführt werden soll. In der Konsultation, die die EU-Kommission zum Biotech Act I hatte, war das Thema Freisetzungsrichtlinie noch nicht drin. Also die Überlegung, dass wir da auch in die Umwelt rausgehen damit, wurde nicht konsultiert. Es gab keine übliche Folgenabschätzung der Kommission, bevor sie den Vorschlag vorgestellt haben, sondern nur ein Staff Working Document. Indem wird auf einige wissenschaftliche Beiträge verwiesen, die die Kommission eingeholt hat. Das haben sie dann schon gemacht, die wir aber noch nicht kennen und die auch unseren Ministerien, die jetzt nächste Woche darüber beraten und im [Gesundheits-]Rat [am 16.06.2026 – Anm. Red.] einen Beschluss fassen sollen, glaube ich, noch nicht vorliegen können, weil sie noch unveröffentlicht sind. Dabei ist auch einer drin, ein größeres Papier zum Thema gentechnisch veränderte Mikroorganismen als Düngemittel.
Um in diese ganze Sache etwas mehr Licht zu bringen, haben wir diese öffentliche Anhörung organisiert. Und ich werde da jetzt durchmoderieren, nachdem ich all diese Dinge zur Einführung gesag thabe. Wir stehen da wieder mal kurz vor knapp. Nächste Woche beschließt der Ministerrat seine Position. Und wenn wir da nicht darauf achten, dann könnte die sehr nahe liegen an dem, was die Kommission jetzt vorgeschlagen hat, und eine breite Menge von Anwendungsmöglichkeiten, einer breiten Menge von Organismen von der Risikobewertung ausnehmen.
Da das Ganze im Gesundheitsbereich verhandelt wird, habe ich mich für diese Veranstaltung mit dem Kollegen Johannes Wagner zusammengetan, der bei uns in der grünen Bundestagsfraktion an der Schnittstelle von Umwelt und Gesundheit arbeitet, selber von seiner politischen Herkunft aus dem Umweltbereich, aber Kinderarzt von Beruf, sitzt da bei uns im Gesundheitsausschuss und beschäftigt sich viel mit Klima und Gesundheit, aber auch mit Umwelt und Gesundheitsthemen, mit Präventionsthemen. Wir arbeiten eigentlich mit dir im Agrarbereich immer auch gut zusammen, wenn es zum Beispiel um Ernährung geht. Und ich würde mir von dir auch nochmal einen kurzen Beitrag wünschen, was den Blick der Gesundheitspolitik auf diesen Vorschlag angeht.
Einordnung der EU-Vorschläge in das Konzept von „One Health“ durch Johannes Wagner, MdB, Berichterstatter für Umwelt und Gesundheit in der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Danke dir für die Initiative, für das Fachgespräch heute. Wichtiges Thema und die Zeit drängt:
Also ich sitze vor allem im Gesundheitsausschuss, stellvertretend auch im Wirtschaftsausschuss und behandle die Themen Klima und Gesundheit, aber eben auch Umwelt und Gesundheit. Und das schon auch seit der letzten Wahlperiode. Und weil mir das Themasehr am Herzen liegt und man das auch zusammen denken muss, haben wir auch in der letzten Wahlperiode einen Parlamentskreis gegründet, der nannte sich One Health und hat einige Veranstaltungen durchgeführt. Und die Überzeugung war da von uns Teilnehmenden, fraktionsübergreifend, dass die Gesundheit von Menschen nicht ohne die Gesundheit von Tieren und eben auch der Umwelt mitgedacht werden kann. Und deswegen möchte ich kurz heute sozusagen die vor allem gesundheitlichen Aspekte oder die möglichen Bedrohungen der jetztkommenden Änderungen skizzieren.
Ganz kurz nochmal, worüber reden wir? Mikroorganismen sind die Grundlage allen Lebens auf der Erde – und gleichzeitig einer der am wenigsten verstandenen Teile unserer Umwelt. Allein in einem einzigen Gramm Boden leben Tausende Arten – weltweit sind aber weniger als 0,01 Prozent der mikrobiellen Vielfalt wissenschaftlich erforscht. Das bedeutet: Mit der Freisetzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen greifen wir in Systeme ein, die wir größtenteils noch gar nicht verstehen.
Warum das so wichtig ist? Mikroorganismen treiben die großen Stoffkreisläufe an – Stickstoff, Kohlenstoff, Phosphor, Schwefel. Ohne sie gäbe es keine fruchtbaren Böden, kein Pflanzenwachstum und keine stabilen Ökosysteme. Diese Systeme sind hochkomplex – schon kleine Veränderungen können große Auswirkungen haben. Wir wissen oft nicht, wo die Kipppunkte liegen.
Unsere Gesundheit hängt eng mit unserem Mikrobiom zusammen – es unterstützt Immunsystem, Verdauung und schützt uns vor Krankheiten. Ein Verlust an mikrobieller Vielfalt wird mit Allergien, Asthma und chronischen Erkrankungen in Verbindung gebracht. Die Mikroben im Boden beeinflussen unser eigenes Mikrobiom – über unsere Lebensmittel. Gleichzeitig ist in der Mikrobiom-Forschung bekannt: es gibt eine Koevolution von Mikroorganismen in Menschen, Nutztieren, Wildtieren, Pflanzen – das heißt die Stoffwechselwege und Regulation der Mikroorganismen all dieser Lebewesen entwickelt sich gemeinsam weiter – und diese bestimmen die Gesundheit aller miteinander verbundener Teile im Ökosystem. Genau das beschreibt das Konzept „One Health“ – das von der Weltgesundheitsorgsanisation anerkannt ist. Es beschreibt die untrennbare Verbindung zwischen Umwelt, Tiergesundheit und menschlicher Gesundheit.
GVO-Mikroorganismen werden direkt in Böden, Gewässern und auf Pflanzen freigesetzt – sie können sich vermehren, ausbreiten und mit bestehenden mikrobiellen Netzwerken interagieren. Wir haben die planetarische Grenze bei der Freisetzung von Novel Entities bereits heute überschritten – wir befinden uns im Gefahrenbereich. Wer Regulierung beschleunigt, ohne die Risiken zu verstehen, riskiert Schäden, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.
Wie stellen wir also sicher, dass die EU-Regulierung den versprochenen hohen Schutzstandard tatsächlich einhält – und nur nachweislich harmlose Biotech-Produkte zugelassen werden? Diese Regulierung entscheidet nicht nur über Marktchancen – sie entscheidet über die Gesundheit von Ökosystemen, Tieren und Menschen.
Deshalb großen Dank an meinen Kollegen Karl Bär, der dieses Gespräch organisiert hat.
Jutta Jaksche, Referentin Team Lebensmittel, Verbraucherzentrale Bundesverband
Ich möchte in meinem Beitrag zu den Vereinfachungsregeln im Gentechnikbereich ein bisschen genereller Position beziehen. Denn egal, ob es sich um die Deregulierung von Gentechnik Pflanzen, NGT-Pflanzen handelt oder um den Biotechnologie Rechtsakt 1 oder 2, Sie alle müssen den Schutz und die Sicherheit von Umwelt und Verbraucherinnen gewährleisten und sie müssen auch kenntlich machen, wie Produkte erzeugt wurden.
Und heute liegt natürlich klar der Schwerpunkt in der Diskussion auf dem Biotech Rechtsakt 1, doch der zweite, also der Biotech Rechtsakt 2 folgt ja schon im vierten Quartal. Und dort werden dann ja eben auch Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen voraussichtlich geregelt werden.
Wichtig ist für uns darauf hinzuwirken, dass Ökosysteme und eine Gesellschaft, die auch davon abhängig ist, geschützt werden vor nicht rückholbaren Schäden. Eine große Mehrheit der befragten Menschen befürwortet, dass mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen auf die Natur immer untersucht werden müssen. Sie sind der Meinung, dass die langfristigen Folgen ausreichend abgeschätzt werden müssen. Es gibt laut Befragungen eine Sensibilisierung bei den Menschen für das Thema Freisetzung. Der Schutz von Mensch und Gesundheit setzt eine Risikobewertung im Einzelfall voraus. Das gilt für alle drei Regelungen, von denen ich gerade gesprochen habe. Und auch die Transparenz und Rückverfolgbarkeit müssen natürlich gewährleistet werden.
Nicht nur für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wollen entscheiden können, welche Produkte sie kaufen, sondern auch für Überwachungsbehörden sind Verfahren zum Nachweis, zur Quantifizierung, Monitoring, also Rückverfolgbarkeitssysteme von Gentechnik, Pflanzen und Mikroorganismen sowie den Produkten daraus wichtig. Und es ist ganz interessant, dass in einer aktuellen Aufforderung der EU zur Stellungnahme, zum Biotech Rechtsakt 2 steht, eine der größten Herausforderungen für die industrielle Biotechnologie in der EU liege in der Marktakzeptanz ihrer Produkte.
Indem man also jetzt plötzlich von Biotechnologie überall spricht und nicht mehr von Gentechnik, löst man aus unserer Sicht aber keine Akzeptanzprobleme. Und für den vzbv ist wichtig, in Zukunft auch viel stärker zu unterscheiden zwischen Biotechnologie und Gentechnologie und ihren Anwendungen in geschlossenen System und der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen und auch Mikroorganismen. Also dass wir die Unterscheidung dort deutlicher machen, denn diese Erzeugung von Sauerkraut in geschlossenen Systemen, da würden wir dann auch von Biotechnologie sprechen, ist ja nicht gleichzusetzen mit solchen folgenreichen Dingen wie der Patentierung von Wildpflanzen und Nahrungspflanzen oder auch mit der Freisetzung von NGT Pflanzen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen. Und das ist wichtig, denn die ablehnende Haltung vieler Menschen gegenüber den vorliegenden Verordnungsvorschlägen, die liegt ja nicht in einer generellen Ablehnung aller Entwicklungen, sondern es ist eine Forderung der konsequenten Anwendung von Vorsorgeprinzip und Verursacherprinzip.
Das Kind soll nicht in den Brunnen fallen, nur weil alle wegschauen. Also hinsehen bedeutet aus unserer Sicht eine Risikobewertung im Einzelfall und eine befristete Zulassung. Und es bedeutet die Verantwortlichkeit der Akteure durch eine verursachergerechte Regelung zur Koexistenz und wie wir sie bisher auch hatten in Deutschland eine gesamtschuldnerische Haftung zu organisieren. Das ist wichtig, damit nicht wir, also die Gesellschaft und auch nicht die gentechnikfreie Wirtschaft, die Kosten für eine riskante Technologie bezahlen müssen, übernehmen müssen und für die Akzeptanz neuer Technologien, auch für den Umgang mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen. Abschließend als Blick darauf brauchen wir wirklich einen verlässlichen Rahmen, der den Schutz von Umwelt und Mensch garantiert und nicht, was jetzt hier so den Eindruck entstehen lässt, dass wir hier einen Schlussverkauf von natürlichen Ressourcen und Verbraucherinteressen haben aus einem Aktionismus, der vielleicht sehr, sehr folgenreich sein kann.
Also es braucht daher aus unserer Sicht eine Einzelfallrisikobewertung. Es darf keine unbefristeten Zulassungen geben, keine Patentierung von Wildpflanzen und Nahrungspflanzen und keine Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen ohne Risikobewertung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Das waren so unsere Aspekte. Danke.
Karl Bär, MdB:
Vielen Dank. Das war jetzt ja schon auch eine Einmischung auch noch mal des Pflanzenthemas. An der Stelle kann man dann darauf hinweisen, dass die Kommission auch schon anfängt, Meinungen einzuholen zum Thema gentechnisch veränderte Tiere.
Franziska Achterberg, Leitung Politik, Save Our Seeds:
Vielen Dank für die Einladung. Wir sind eine Initiative der Zukunftsstiftung Landwirtschaft. Wir sitzen in Berlin und Brüssel und befassen uns mit allen Dingen rund um Gentechnik.
Karl Bär hat es ja gesagt, die EU will die Zulassung für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen beschleunigen. Jetzt fragt man sich natürlich, warum. Die EU-Kommission behauptet, da gäbe es zahlreiche wichtige Anwendungsfelder für solche Mikroorganismen, die vorsätzlich in die Umwelt freigesetzt werden sollen und diese müssten jetzt dringend auch in Europa ermöglicht werden. Das heißt also wörtlich bei der Kommission, die Reform dieser Vorschriften würde den Einsatz mikrobieller Anwendungen als Biodünger, Biopestizide, zur Bioremediation und Biolaugung ermöglichen, denn derzeit sind solche Anwendungen in der EU faktisch vollständig blockiert, da unter dem bestehenden Rechtsrahmen bislang kein einziger GVM für die absichtliche Freisetzung zugelassen wurde. Das sind die Worte der Kommission.
Die Botschaft ist klar, die EU-Gesetze stehen im Weg, sagt die EU-Kommission. Und um also diese Anwendungen zu ermöglichen, sollen die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen massiv abgesenkt werden und im Grunde neue Schlupflöcher geschaffen werden.
Aus unserer Sicht ist das grob fahrlässig und ehrlich, es ist auch kaum nachvollziehbar, wenn man sich anschaut, welche Produkte hier gemeint sind, worum es eigentlich geht. Auch weltweit ist die Zahl der vermarkteten Produkte bislang äußerst gering. Also offenbar gibt es nicht nur die regulatorischen Herausforderungen, sondern auch technologische Herausforderungen, Mikroorganismen gentechnisch so zu verändern, dass sie in komplexen natürlichen Umgebungen funktionieren, dauerhaft bestehen und kontrollierbar sind. Das ist nachwievor schwierig. Und die Kommission nennt dann auch nur vier Produkte bzw. Produktfamilien, die bereits auf dem Markt sind weltweit. Sie schaut da vor allem in die USA und die jetztunter dieses vorgeschlagene Gesetz fallen würden. Und ich wurde gebeten, da einen kurzen Überblick zu machen.
Also ein Biodünger von Pivot Bio, der ist seit 2019 auf dem Markt in den USA und wird dort auch recht großflächig eingesetzt. Ein Zahnpflegeprodukt, eine Zahnpasta von Lantern Bioworks, die ist seit 2025 am Markt in den USA. Dann nennt die EU-Kommission uns zwei Biopestizide, aber das sind ganz alte Produkte. Eins von Certis Bio seit 1996 schon zugelassen und eins von BioCare Technology, das ist schon seit 1988 am Markt. Also da gibt es offenbar zwei alte Produkte, die sich irgendwie bewährt haben. Darauf will die Kommission natürlich nicht hinaus. Sie redet ja von diesen vielen, vielen Forschungen und neuen Anwendungen, die hier kommen sollen. Wir haben unsererseits noch ein paar mehr Recherchen angestellt und haben noch andere Produkte ausfindig gemacht. Unter anderem ein Probiotikum, ein Mittel gegen Kater und ein Futtermittelzusatz zur Abtötung von Salmonellen bei Hühnern, wobei wir nicht sicher sind, dass das jetzt unter dieses Gesetz fallen soll. Und in China gibt es auch noch ein Biopestizid, das in den letzten Jahren zugelassen wurde. Also was die EU hier sozusagen jetzt verpasst, ist einfach wirklich überschaubar.
Ich will auch noch darauf hinweisen, dass bei diesen neueren Produkten, also vor allen Dingen bei dem Biodünger und dem Zahnpflegeprodukt aufhält, dass die Hersteller dieser Produkte sehr bestrebt waren und auch erfolgreich waren, darin regulatorische Auflagen zu minimieren oder zu umgehen. Wir reden von den USA, also wir reden von ohnehin schon geringen Auflagen. Und selbst die haben sie also noch umgangen, indem sie entweder die gentechnischen Veränderungen so gestaltet haben, dass die nicht unter die Regularien fallen. Das war bei dem Biodünger der Fall, oder wo sie eben die Produkte in weniger streng regulierte Kategorien eingeordnet haben. Das zum Beispiel dieses Zahnpflegeprodukt ist ein Kosmetikprodukt in den USA, das ist nicht ein Medizinprodukt. Also das bedeutet auch, und das ist wichtig für unsere Situation hier in der EU, dass für diese Produkte sehr begrenzte Sicherheitsdaten öffentlich zugänglich sind. Da wurden Studien entweder gar nicht erst gemacht oder auch dann die Ergebnisse nicht veröffentlicht. Das sind jetzt keine Erfahrungen, von denen wir lernen können.
Bei dem Biodünger vielleicht noch hinzuzufügen, der ist ja jetzt seit über sieben Jahren am Markt. Es gibt bislang keine überzeugenden Belege, dass das Produkt Stickstoffaufnahme oder Pflanzenwachstum wirklich fördert. Die führenden Forscher zur Stickstofffixierung haben kritisiert, was Pivot Bio dazu sagt. Sie sagen, das sind wissenschaftlich unhaltbare Behauptungen. Frage also, sind das Produkte, die die EU jetzt unbedingt braucht? Denn dieser Vorschlag wurde ja jetzt ohne Folgenabschätzung im Rahmen von Dringlichkeit vorgelegt.
Müssen wir hier Schlupflöcher schaffen, damit diese Produkte im Schnellverfahren auf den Markt kommen können? Also aus unserer Sicht klar nein. Wir haben in der EU quasi keine Erfahrungen mit der Prüfung und Zulassung, geschweige denn mit der großflächigen Ausbringung solcher Produkte. Und von den Erfahrungen in anderen Ländern können wir leider auch nur sehr begrenzt lernen.
Aus unserer Sicht soll es hier also keine neuen Schlupflöcher geben, keine Absenkung der bestehenden Standards. Das geltende EU-Gentechnikrecht muss hierbeibehalten und angewendet werden. Ich glaube, die Gründe wurden schon dargelegt.
Christoph Then, Geschäftsführer Testbiotech:
Ja, vielen Dank für die Einladung. Wir haben uns also uns genauer angeguckt hier, was die Europäische Kommission vorschlägt. Und letztendlich basiert dieser Vorschlag auf einem Konzept, das bereits bisher angewandt wird für nicht-gentechnisch veränderte Organismen. Das Konzept der Qualified Presumption of Safety, also die qualifizierte Sicherheitsannahme. Und das gilt für Mikroorganismen, die auf einer Liste aufgeführt sind. Das sind im Moment über 120 verschiedene Mikroorganismen. Das sind Bakterien, Viren, Algen, die da drauf sind. Und nach dem bisherigen Konzept, bisherigen Anwendungen dieses Konzepts, können Zulassungen auch erteilt werden, wenn nicht alle Daten vorliegen für die Risikobewertung. Und dieses Konzept soll also in Zukunft auch auf Gentechnik angewandt werden. Und das deklinieren wir durch oder haben wir durchexerziert an einem bestimmten Keim, der auf dieser Liste ist.
Und das ist der Bacillus amyloliquefaciens. Das kann man sich vielleicht so merken, das ist ein Keim, der Amylase produziert und auch gleichzeitig noch Flüssigkeit. Das ist die Übersetzung von diesem lateinischen Begriff. Und das ist ein sehr nützlicher Allrounder, der bereits jetzt eingesetzt wird in ganzverschiedenen Ebenen, zum Beispiel als Probiotikum, also im Darm, als gesundheitsfördernd gilt, insbesondere auch bei Nutztieren dort eingesetzt wird oder auch als Düngemittel in der Landwirtschaft oder auch als Pflanzenschutzmittel, weil dieser Keim auch Stoffe produziert, die Pilzkrankheiten bekämpfen können. In dem Zusammenhang ist er ein Ökosystemleister, also ein natürlicherweise vorkommender Organismus, der ganz essentiell ist für die ökologischen Netzwerke, für die Pflanzengesundheit und auch die Tiergesundheit.
Diese Bakterien, wie gesagt, werden auch schon [ohne Gentechnik, Anm. Red.] eingesetzt und dafür haben sie bei der Europäischen Lebensmittelbehörde eine Risikobewertung durchlaufen. Hier stellt sich aber heraus, dass die Europäische Lebensmittelbehörde in ihrem Prüfbericht ausdrücklich feststellt, wir können die Bewertung des Risikos für Verbraucherinnen, die Persistenz und die Vermehrung der Stämme im Boden, die Schädlichkeit für Nicht-Zielorganismen wie Vögel, Bodenorganismen, Wasserorganismen oder auch die Dauer der Anwesenheit von den Toxinen aus diesen Bakterien nicht abschließend beurteilen. Es gab also eine ganz große Lücken in der Risikobewertung.
Aber weil der Keim eben auf der Liste ist, dieser QPS Stämme, dieser QPS Arten, und weil es eben hier um natürlicherweise vorkommende Bakterien geht, die hier eben auch schon im Boden zum Teil vorhanden sind, vielleicht aber in anderer Zusammensetzung, anderer Konzentration, hat die Europäische Kommission, eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel erteilt. Und die Begründung ist eben ausdrücklich, dass das das Bakterium als risikoarm angesehen wird und dass diese Bakterien zu dieser QPS-Liste gehören. Und das soll eben in Zukunft jetzt auch auf Gentechnik übertragen werden und das funktioniert nicht.
Seit 2020 kann bei diesen Bakterien neue Gentechnik angewandt werden. Die Bakterien waren vorher sehr schwer zugänglich für genetische Veränderungen. Das ist ein bisschen anders, als man sich das vielleicht sonst vorstellt. Meinetwegen bei E. Coli-Bakterien, die die ja selber aktiv auch Gene austauschen können. Beim Bacillus Amylolique faciens ist das nicht so. Man konnte die zwar nutzen, aber man konnte sie vorher nicht gentechnisch oder genetisch verändern. Und jetzt mit neuer Gentechnik geht das sehr gut und man sieht dadurch komplexe Stoffwechselveränderungen in diesen Bakterie: Sie produzieren wesentlich mehr Toxine, sie vermehren sich schneller, sie produzieren Stoffe, die meinetwegen wichtig sind für die Bekämpfung von Pilzkrankheiten in erhöhtem Ausmaß und dafür reicht es aus, die bakterieneigenen Gene zu verändern. Es werden also keine zusätzlichen Gene eingefügt. Und dieses Konzept, dass die gentechnisch veränderten Bakterien dann eine Risikobewertung durchlaufen müssen, wenn bedenkliche Gene eingefügt werden, die trifft hier nicht zu. Man sieht an diesem Beispiel, dass diese Bakterien sich auch ohne Einfügung von neuen Genen deutlich von dem unterscheiden, was natürlicherweise vorkommt; dass man sie nicht mit anderen Verfahren herstellen kann; und dass letztendlich diese Keime dann auch neu für die Umwelt sind und sie natürlich deshalb eine umfangreiche Risikobewertung durchlaufen müssten.
Gerade weil diese Bakterien so viele Eigenschaften haben für die Umwelt und so gut angepasst sind, müssen bei der Risikobewertung sehr viele Eigenschaften hier berücksichtigt werden. Ein großes Risiko ist natürlich, dass ich Keime in die Umwelt bringe, die effektiver sind und die die natürlicherweise vorkommenden Bakterien verdrängen und somit die Mikrobiome verändern und damit die ganzen Netzwerke, auf denen die Pflanzen und Tiergesundheit und menschliche Gesundheit beruht.
Also hier darf man von einer vereinfachten Risikoprüfung einfach grundsätzlich nicht ausgehen. Die ist nicht anwendbar und von der ganzen Zielsetzung her absolut verfehlt. Im Gegenteil, man müsste eigentlich hier höhere Schutzstandards anwenden, wie es meinetwegen auch gilt für Bienen, also für andere Organismen, die wichtige Ökosystemleistungen bringen, die hohe Schutzniveau brauchen, damit sie eben nicht gestört werden in ihren natürlichen Funktionen, weil sie eben so wichtig sind für die Ökosysteme und für die Gesundheit.
Ergo: Diese Bacillus amyloliquefaciens Bakterien, wenn sie mittels Gentechnik verändert werden, weisen Eigenschaften auf, die mit früheren Methoden nicht erreicht werden können. Das ist völlig unabhängig davon, ob zusätzliche Gene eingefügt werden oder nicht. Das QPS-System [als Ersatz für die bestehende Risikobewertung laut 2001/18/EG, Anm. Red.] würde die Freisetzung von gentechnisch veränderten Bakterien dieser Gruppe auch dann erlauben, wenn die Risikobewertung nicht abgeschlossen ist, wenn es also Datenlücken gibt.
Das ist derzeit nach der Gentechnikrichtlinie nicht möglich, da kann ich eine Risikobewertung nicht abschließen, kann keine Zulassung erteilen, wenn nicht alle Daten vom Hersteller geliefert worden sind. Und damit hätten wir eine drastische Absenkung der Sicherheitsstandards im Vergleich zur aktuellen Gentechnik Gesetzgebung.
Und nach dem aktuellen Wissensstand kann man nur sagen, das QPS Konzept kann zur Umweltrisikoprüfung von diesen Bodenbakterien nicht verwendet werden und vermutlich auch nicht für andere Bodenbakterien, die Anteil an diesem Rhizobiom haben oder die Anteile im Mikrobiom haben bei Mensch und Tier. Hier sollte man generell möglichst hohe Schutzstandards anwenden und nicht über eine Vereinfachung nachdenken.
Wir haben dazu heute auch mehr oder weniger zufällig einen kurzen Bericht dazu veröffentlicht, speziell zu diesem Keim und seiner möglichen Anwendung eben im Bereich Gentechnik. Vielen Dank.
Pia Völker, Referentin Gentechnik beim Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland
Auch wir bewerten den Kommissionsvorschlag zum Biotech Act kritisch und halten nichts davon, gerechtfertigte Vorschriften abzubauen. Vieles von dem wurde auch schon von meinen Vorrednerinnen gesagt.
Wir sehen in dem Vorschlag zunächst eine Verletzung des europäischen Vorsorgeprinzips. Auch hier wurde schon vieles genannt. Nur ein sehr kleiner Teil der Mikroorganismen ist bisher charakterisiert. Aber auch die Vielfalt der Mikroorganismen ist nicht annähernd erfasst und auch viele Funktionen oder Interaktionen sind eben unbekannt. Zudem vermehren sie sich schnell, tauschen genetisches Material untereinander aus, verbreiten sich schnell aus in diversen Mikrobiomen. Und dazu kommt eben auch, dass technisch veränderte Mikroorganismen neben den erwünschten Eigenschaften auch unbekannte und auch unerwünschte Eigenschaften aufweisen können und auch unerwünschte Wirkungen auf Nicht- Zielorganismen haben können.
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Und sie zeigen eben auch Wechselwirkungen mit faktisch der gesamten Organismen-Welt und sind eben auch zeitlich und räumlich nicht begrenzbar. Daher sollten sie aus unserer Sicht eben auch nicht in die Umwelt entlassen werden.
Ich habe zwei kurze Ausführungen mitgebracht, um das zu veranschaulichen. Zum einen zeigen aktuelle Studien, dass durch den Klimawandel das Zusammenspiel von Bodenbakterien und Pflanzen verändert werden könnte und sich da auch die ökologische Stabilität von Mikroorganismen verändern kann. Da hat man beobachtet, dass sich dadurch Prozesse über aber auch unter der Erde entkoppeln können und eben wichtige Ökosystemfunktionen beeinträchtigt werden, beispielsweise im Hinblick auf Kohlenstoffspeicherung oder auch den Nährstofffluss in Ökosystemen. Hier ist eben auch unbekannt, wie sich gentechnisch veränderte Mikroorganismen verhalten würden.
Das zweite Beispiel bezieht sich auf die Biene. Hier wird an gentechnisch veränderten Bakterien des Mikrobioms der Biene geforscht. Diese Bakterien sollen eine doppelsträngige RNA produzieren und sie im Körper der Biene verteilen und bestimmte Eigenschaften wie beispielsweise das Verhalten verändern. Hier ist das Risiko, dass diese Bakterien auch in Wildbienen, zum Beispiel auch Hummeln verbreiten können. Und auch hier sind unerwünschte Veränderungen möglich und auch hier sind die Effekte eben unbekannt und das vor dem Hintergrund, dass die Artenvielfalt von Bestäubern auch jetzt schon gefährdet ist, sehen wir natürlich auch kritisch.
Genau und der letzte Punkt ist dass eben keine Möglichkeit besteht das Ganze zurückzuholen oder die Ausbreitung irgendwie zu kontrollieren. Entsprechend sollten diese Aspekte bedacht werden, wenn sich die Bundesregierung dazu positioniert und diesen Vorschlag entsprechend ablehnen.
Konkret zum Kommissionsvorschlag: Auch hier wurde schon vieles genannt. Ich versuche es mal ein bisschen kurz zu halten. Auch wir sind der Ansicht, dass Nachweismethoden zwingend erforderlich sein sollten. Hier Abstriche zuzulassen, ist auch in Bezug auf den Umwelt- und Verbraucher*Innenschutz nicht zu rechtfertigen. Die Hersteller kennen ja auch die Mikroorganismen, die sie kommerzialisieren wollen und können entsprechend auch diese Verfahren entwickeln oder bereitstellen. Im Hinblick auf Risikobewertung sind auch wir dafür als Einzelfallprüfung zu behandeln, eben den Prozess einzubeziehen und eben nicht nur auf das Endprodukt zu schauen. Auch wir finden, unbegrenzte Zulassungen sollte keine Option sein, weil hier eben mitunter auch wichtige Daten nicht erhoben werden können und eben auch nicht die Möglichkeit besteht einzugreifen oder auch zu merken, wann man eingreifen muss und eben diese wichtigen Gelegenheiten eben dann auch zu verpassen. Selbiges auch für diese Low Risk Kategorie zu sagen. Die sehen wir kritisch und sollte aus unserer Sicht keine Option werden, eben auch hier, weil dann Daten nicht erhoben werden, weil dann eben mögliche Effekte übersehen werden in der Umwelt. Und genau dann hätte man eben weder die Erkenntnisse, noch die Eingriffsmöglichkeiten und das sehen wir sehr kritisch.
Prof. Dr. Katja Thielbörger, Universität Tübingen, Mitglied der Arbeitsgruppe neue Gentechnik in der Gesellschaft für Ökologie
Ich möchte schon mal umfassend zu meinen Vorrednerinnen sagen, dass eigentlich alles, was die präsentiert haben von der wissenschaftlichen Seite volle Unterstützung hat von unserer Seite. Also das ist alles mit wissenschaftlichem Backing. Man sollte ja auch denken, dass dieser Gesetzesentwurf mit Hilfe von Wissenschaft entworfen worden ist und das war leider nicht der Fall. Also sehr wenig Wissenschaftlerinnen sind konsultiert worden und aus dem Bereich der Ökologie überhaupt niemand.
Und deshalb sehen wir diesen Vorschlag extrem kritisch, denn es geht ja darum, dass wir Organismen freisetzen, die in der Umwelt einen bestimmten Effekt haben sollen. Und wenn es um Effekte von Organismen auf die Umwelt, Interaktion mit der Umwelt geht, dann müssen Ökologinnen konsultiert werden. Und die sind in diesem ganzen Diskurs völlig außen vor, auch bei der pflanzlichen Gentechnik. Das mag die Öffentlichkeit verwundern, aber das ist ein Fakt. Die Konsequenz davon ist, dass wir im Grunde wirklich nichts wissen über wie Mikroorganismen mit ihrer Umwelt interagieren.
Es gibt viele Beispiele dafür, dass die Effekte, die man im Labor beobachtet, aufs Freiland überhaupt nicht übertragbar sind. Und ich bringe da mal ein Beispiel. Eine Kollegin von mir macht gerade Forschung, die noch nicht publiziert ist, wo sie mit Bakterien forschen, die organische Makromoleküle abbauen. Und das tun sie ganz, ganz glücklich in der Petrischale. Aber sobald man die Bakterien ins Freiland setzt, tun sie das nicht mehr. Und es hat sie zwei, drei Jahre Forschung gekostet, festzustellen, dass es mit biotischen Interaktionen mit anderen Mikroorganismen in der Umwelt zu tun hat, die eben diese scheinbar nützlichen Bakterien einfach auffressen. Und dazu muss man eben Ökologe sein, um solche Zusammenhänge zu verstehen. Herr Wagner hat es vorher schon gesagt, weniger als ein Prozent dieser Organismen, die da draußen schon sind, sind überhaupt bekannt. Das heißt, wenn wir einen Organismus raussetzen, dann haben wir keine Ahnung, mit welchen Organismen dieser Organismus noch interagiert. Und das ist auch ein wichtiger Punkt von wissenschaftlicher Seite.
Diese Niedrig-Risikokategorie, die da eingeführt ist, ist absolut wissenschaftlich unbegründet, denn sie guckt auf das Risiko nur auf diesen einzelnen Organismus. Was weiß ich über diesen Organismus? Und sie bezieht nicht mit ein, wie dieser Organismus mit diesen Abermillionen von anderen Organismen in der Umwelt da draußen tut. Das heißt, diese Kategorie und die Kriterien dafür sind aus wissenschaftlicher Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar. Zudem ist es Mikroorganismen evolvieren extrem schnell und sie können auch ihre Eigenschaften auf andere Mikroorganismen übertragen. Und wie und wie häufig und auf welche sie das tun, ist wissenschaftlich völlig unbekannt.
Und das bedeutet, selbst wenn ich in der Lage bin, das Risiko eines Individuums, eines Bakteriums abzuschätzen, bevor ich es raussetze, dann ist es ein bewegliches Ziel. In dem Moment, wo dieser Organismus draußen ist, tut er was ganz anderes als das, was ich vorher gedacht habe. Deshalb ist überhaupt diese Kategorisierung nicht wirklich sinnvoll. Und diese Kategorisierung wird auch wieder gemacht, ohne irgendwelches Zutun von Ökologinnen, die uns informieren können darüber, wie diese fremden Organismen mit anderen Organismen interagieren. Das bedroht dann eben auch die anderen Organismen, die den Großteil der Biodiversität auf unserem Planeten darstellen und das im Zeitalter der Biodiversitätskrise.
Also wir sehen da sehr, sehr große Risiken für Nährstoffkreisläufe und für Gesundheitsprobleme. Diese Organismen interagieren mit dem Mikrobiom von Pflanzen, Tieren und Menschen. Also im Grunde genommen wissen wir das Einzige aus der Wissenschaft wirklich 100 Prozent, dass diese Freisetzung, die Effekte sehr, sehr schwer vorhersagbar sind. Und wir wissen natürlich auch, sie sind nicht rückholbar. Das ist nicht einfach ein Umweltgift, das wir in die Umwelt bringen und versuchen zurückzuholen. Diese Bakterien sind nicht rückholbar. Also es ist ein einmaliges Experiment mit sehr hohem Risiko. Und deshalb sprechen wir uns von der Gesellschaft für Ökologie dafür aus, die alte Gesetzgebung beizubehalten, sprich vor der Freisetzung eine fallspezifische Risikoanalyse aber bitte und unter Beteiligung von ökologischen Mikrobiologen und eine befristete Freisetzung, damit man eben auch lernen kann aus der Freisetzung und sehen, hat sie funktioniert oder nicht. Und natürlich auch eine Nachweisbarkeit. Also diese Idee, dass Bakterien, wo der Hersteller sagt, ich kann die nicht nachweisen, dass man dann auf den Nachweis verzichtet, würde ich sagen, ist an Zynismus nicht zu überbieten. Denn aus wissenschaftlicher Sicht wäre die Schlussfolgerung, dass gerade solche, Organismen eben nicht freigelassen werden sollten. Also das entspricht nicht der guten wissenschaftlichen Praxis.
Und am Ende noch ein kleines Wort zum Nutzen. Auch der Nutzen ist nicht nachgewiesen. Also der Nutzen wird halt immer behauptet. Und deshalb denken viele Leute, wir können sehr viel erreichen. Frau Achterberg hat schon gesagt, das mit diesen Stickstoff fixierenden Bakterien, das funktioniert nicht und das kann auch gar nicht funktionieren, weil dieser Stoffwechselweg ist extrem energieaufwendig und ineffizient. Und es ist nicht für umsonst, dass in der natürlichen Umgebung solche Bakterien schon auftreten, aber eher selten. Es gibt gar nicht genügend Energie, um diesen Stoffwechselweg zu unterstützen. Und deshalb ist auch kein Wunder, dass dieses Produkt nicht wirklich funktioniert. Deshalb auch ein Appell von Man muss diesen Nutzen auch wissenschaftlich nachweisen.
Und das sollte die Öffentlichkeit wissen, dass diese Nutzungsbehauptungen nicht mehr sind als das, nämlich Behauptungen, die nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Und das ist eben Nutzen. Der Nutzen, den man erreichen wird, den kann man durch andere Methoden viel besser erreichen, die eben schon wissenschaftlich nachgewiesen sind. Wir brauchen diesen [gentechnisch veränderten, Anm. d. Red.] Biodünger nicht, weil wir haben bergeweise wissenschaftliche Evidenz, zum Beispiel, wie man Düngemittel sparen kann in der Landwirtschaft durch Diversifizierung der Landwirtschaft. Das heißt, wir haben Methoden, die wir schnell einsetzen können, die sind sicher und die sind wissenschaftlich nachgewiesen und die werden vernachlässigt zugunsten von sehr kostenintensiven Entwicklungen von Produkten, die nicht das halten können, was sie versprechen.
Also zusammenfassend wäre unsere Bitte: hört auf die Wissenschaft. Also Politiker dürfen auch mal auf Wissenschaftlerinnen hören. Bitte involviert die ökologische Wissenschaft in der Entwicklung von neuen Regularien. Und soweit es diese neuen Regularien noch nicht gibt, sind die alten eigentlich funktionabel mit der Wissenschaft übereinstimmend, was nämlich unser Nichtwissen über die Organismen, über Mikroorganismen in der Umwelt angeht. Und deshalb plädieren wir für eben diese fallweise Risikoanalyse mit Ökologinnen, befristete Freisetzung und Nachweisbarkeit.
Schlusswort von Karl Bär, MdB
Vielen Dank für das informierte Plädoyer.
Ich habe den Eindruck, die Kommission handelt hier ein bisschen als Getriebene. Die haben sich selbst von der Geschichte überzeugen lassen, dass Geschwindigkeit alles ist und denken infolgedessen schlecht und dass wir in Europa zurückfallen und nahezu wirtschaftlich kaputt gehen, wenn wir uns nicht zwischen einer der chinesischen Diktatur, die alles sehr schnell machen kann, weil sie eben eine sehr effektive Diktatur ist, und den Amerikanern, die alles sehr schnell machen können, weil sie Demokratie auch als etwas betrachten, wo niemand dazwischen funkt. Wenn du wirtschaftlich tätig bist und wir uns da nicht anschließen, dann fallen wir zurück. Und das führt zu so einer Haltung, in der jede Form von Nachdenken eigentlich ein Problem ist.
Und wenn ich mir die Breite von diesem Vorschlag anschaue, dann wünsche ich mir eine differenzierte Betrachtung des Ganzen: Wo gehen wir davon aus, dass Dinge überhaupt funktionieren können? Wo gehen wir davon aus, dass sie ein Problem bilden können? Müssen wir spurenbildende Bakterien anders behandeln, weil sie länger ungenutzt im Boden bleiben, schwieriger wieder rauszuholen sind als andere? Über all solche Dinge denken die gerade nicht nach, weil sie solche Angst haben davor auch nur bei diesen Kleinigkeiten wirtschaftlich zurückzufallen. Und ich denke, dass wir mal anfangen sollten, als Europäische Union auch einen gewissen eigenen Stolz und eigenes Selbstbewusstsein zu entwickeln auf ein Wirtschaftssystem, das halt anders funktioniert als das der USA und das in China und einen Systemwettbewerb auch richtig als Wettbewerb von Systemen zu betrachten. Das ist uns beim Bereich Digitalisierung so halbwegs gelungen, wenn man an den Data Act, den Digital Service Act und so weiter anschaut.
Und wenn ich mir anschaue, wie die Wirtschaft darauf reagiert, dann reagiert sie darauf nicht unendlich negativ. Das mögen ein paar amerikanische Großkonzerne sein, die darauf negativ reagieren, aber unsere eigene Wirtschaft freut sich eigentlich über die Verfügbarkeit von Daten und die Nutzbarkeit von Daten, die sich daraus ergibt, dass wir eigene Datenhoheiten haben bei den Nutzerinnen und Nutzern und nicht alles bei ein paar wenigen Großkonzernen liegt. Wir können ein europäisches Wirtschaftsmodell schaffen, das anders funktioniert. Und dazu gehört, dass wir über Technologien auch noch mal anders nachdenken als: „Alles, was es gibt, muss auch notwendigerweise wirtschaftlich genutzt werden“. Das wäre ein Aspekt von Stärke und Selbstbewusstsein. Und dazu gehört in meinen Augen auch, dass wir gerade in diesem Biotech-Bereich uns damit beschäftigen müssen, was könnte alles schiefgehen und eigene Kompetenz aufbauen müssen, darin die Dinge auch zu erforschen und darüber nachzudenken.
Dazu gehört auch, das ist der zweite und letzte Punkt, dass wir uns über die Zusammenhänge von Biotech und Defense, also Verteidigung und Angriff, in den militärischen und hybrid militärischen Bereich Gedanken machen. Was passiert eigentlich, wenn uns eine chinesische Regierung behauptet, ihr Geheimdienst, hätte in Europa Dinge freigesetzt, die sich dort dauerhaft festsetzen, selbst vermehren und irgendetwas im Biom von Weizenpflanzen verändern. Wenn wir gar keine Kompetenz haben, uns Gedanken darüber zu machen, stimmt das eigentlich?Was könnte denn da passieren? Was könnten wir denn dagegen machen? Sondern immer nur davon ausgegangen sind, jedes kritische Nachdenken über diese Technologien wäre schlecht, Dann haben wir darauf überhaupt keine Antwort. Dann können wir im Zweifelsfall der Bevölkerung nicht einmal mehr erklären, ob es stimmt oder nicht, wenn andere behaupten, unsere Lebensmittel wären unsicher. Haben wir irgendein Vertrauen darauf, dass wir damit umgehen können.
Ich sehe bei unseren Leuten, die sich mit Verteidigungspolitik beschäftigen, dass sie solche Fragen durchaus auf dem Schirm haben, auch Fragen der Tiergesundheit durchaus auf dem Schirm haben, Fragen der Resilienz in diesen Bereichen, aber dass ihnen teilweise wirklich die Kompetenz fehlt, sich damit so auseinanderzusetzen. Und ich glaube, dass wir nicht zulassen sollten, dass die Kompetenz, was sowas angeht, vollkommen zerschlagen wird und dass wir kritische Überlegungen zur Risikoabschätzung im Rahmen von Zulassungsverfahren und so weiter auch aus diesem Grunde auf jeden Fall mit erhalten und mitdenken müssen. Also das gehört auch zu einer Stärke mit dazu. Wir müssen uns damit auch beschäftigen und ich kann uns alle hier nur auffordern, sich damit ausreichend differenziert zu beschäftigen und da auch einen Beitrag dazu leisten.