Bundeskabinett beschließt Beschleunigungspaket für Energiewende

06. April 2022 | Pressemitteilung
Mehr Erneuerbare und mehr Energieeffizienz sind die Schlüssel für eine sichere und saubere Energieversorgung und für Unabhängigkeit von Öl-, Kohle- und Gasimporten aus diktatorischen Staaten. Auch der Landkreis Miesbach sollte einen noch größeren Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten

Mehr Erneuerbare und mehr Energieeffizienz sind die Schlüssel für eine sichere und saubere Energieversorgung und für Unabhängigkeit von Öl-, Kohle- und Gasimporten aus diktatorischen Staaten. Die Bundesregierung hat heute ein Gesetzpaket beschlossen, das den Erneuerbaren-Ausbau erheblich beschleunigt und für Unternehmen und Bürger*innen einfacher und verlässlicher macht.

Zu dem Paket gehört eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Ausbaumengen und Vergütung für Wind- und Solarenergie werden erhöht. Das neue Gesetz schafft mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen und Kommunen. Das ist essentiell, denn wir wollen bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent im Stromsektor erreichen. Auch die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen werden deutlich vereinfacht und beschleunigt, indem Konflikte mit Naturschutz oder militärischen Anlagen schneller gelöst werden.

Auch der Landkreis Miesbach muss einen noch größeren Beitrag für das Gelingen der Energiewende leisten:
Ich schlage vor, an der Autobahn im Hofoldinger Forst in der Gemeinde Otterfing drei Windräder anstatt nur einem zu bauen. Das ist technisch möglich, ökonomisch und ökologisch sinnvoll und vor Ort finanzierbar. Ich fordere die Gemeinde Otterfing und den Landkreis Miesbach auf, schnell eine Diskussion darüber zu beginnen. Ein Windrad reicht für unsere Region nicht aus!


Hintergrund

Das heute vorgestellte Osterpaket besteht im Kern aus drei Gesetzesvorhaben: Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Wind-SeeG) sowie Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

  • Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)
    Die EEG-Novelle zielt auf die deutliche Beschleunigung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus. Erneuerbare sollen bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent an der Stromversorgung haben. Dementsprechend werden die Ausbauziele und Ausschreibemengen für die Erneuerbaren stark erhöht. Im EEG wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Es soll für Bürgerenergiegemeinschaften einfacher werden, Wind- und Solaranlagen zu bauen und profitabel zu bewirtschaften. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen soll so ausgeweitet werden, dass Windenergie- und Solaranlagen den Gemeindekassen nachhaltige Erträge bringen.
  • Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)
    Das Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) regelt Nutzung und Ausbau der Windenergie auf See unter Berücksichtigung des Naturschutzes, der Schifffahrt sowie der Anbindung an das Leitungsnetz. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Ausbauziele auf 30 Gigawatt bis 2030 sowie neue Regelungen für den Rückbau und das Repowering von Anlagen. Vorgesehen sind auch neue Regelungen zu Wasserstoff-Pipelines. Offshore-Windanlagen können über viele Stunden im Jahr konstant Strom erzeugen und sind gut geeignet für die Produktion von grünem Wasserstoff direkt an der Küste.
  • Novelle Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
    Die Novelle betrifft unter anderem Regelungen zur Planung und zum Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze. Ein Thema sind auch Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Das steht im Zusammenhang mit dem unangekündigten Lieferstopp von Energiediscountern in den letzten Monaten. Die Novelle sieht vor, dass Energielieferanten einen Lieferstopp mindestens drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen und betroffene Kund*innen zu informieren sind. Die Bundesnetzagentur erhält zudem zusätzliche Aufsichtsbefugnisse gegenüber Energielieferanten.