Meine ersten Parlamentarischen Fragen

07. Dezember 2021
In der letzten Woche habe ich meine ersten Parlamentarischen Fragen gestellt und diese den Verhandlungen über die Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta gewidmet.

In der letzten Woche habe ich meine ersten parlamentarischen Fragen gestellt. Neben den bekannten Instrumenten wie kleinen Anfragen oder der Fragestunde haben alle Abgeordnete die Möglichkeit, vier schriftliche Fragen an die Regierung zu stellen. Die Antworten darauf kommen meistens sehr schnell.

Meine ersten vier Fragen im November 2021 habe ich den Verhandlungen über die Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta gewidmet. Der Vertrag über die Energicharta (ECT) wurde 1994 zwischen fast allen europäischen und einigen asiatischen Staaten geschlossen, um nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Energiemärkte von Westeuropa und Japan mit denen des ehemaligen Ostlocks zu integrieren. Ein Baustein ist ein besonderer Schutz von Investitionen in den Energiesektor, der es Energiekonzernen erlaubt, die Vertragsstaaten vor privaten Schiedsgerichten zu hohen Schadenersatzsummen zu verklagen, wenn sie ihre Politik zu ihren Ungunsten ändern.

Dieses System ist nüchtern betrachtet ziemlich undemokratisch, weil es demokratische Entscheidungen zur Energiepolitik in Parlamenten mit willkürlichen Enteignungen von Autokraten gleichsetzt. Es ermöglicht Konzernen, gegen ungeliebte Politik zu drohen und Geld zu erklagen oder zu erpressen. Deutschland hat in den Jahren unter Wirtschaftsminister Altmeier mehrere Milliarden Euro mehr für den Kohleausstieg 2038 und den Atomausstieg bezahlt, als es nach dem deutschen Recht hätte zahlen müssen. Momentan blockieren Energiekonzerne damit den Kampf gegen den Klimawandel. Z.B. klagt der deutsche Energiekonzern Uniper wegen der niederländischen Pläne zum Kohleausstieg vor einem privaten Schiedsgericht.

Dieser Vertrag passt überhaupt nicht zum Ziel, den Klimawandel auf 1,5° zu begrenzen. Einige Staaten in Europa haben deshalb die EU-Kommission aufgefordert, den Vertrag entweder zu modernisieren oder zu kündigen. Italien ist 2015 sogar einfach ausgetreten. Mit dem Koalitionsvertrag der Ampelparteien öffnet sich auch Deutschland für diesen Modernisierungsprozess.  Der hat derweil schon begonnen, er ist aber ziemlich intransparent.

Zusammen mit der neuen Bundestagsabgeordneten Kathrin Henneberger, deren Wahlkreis am Tagebau Garzweiler liegt, habe ich daher einige Fragen aufgenommen, die ehemalige Kolleg*innen von mir aus der Umweltbewegung zum Modernisierungsprozess hatten. Wir haben insgesamt sieben schriftliche Fragen daraus gemacht und inzwischen auch die Antworten darauf bekommen.

Da das ganze ziemlich komplex ist und die Regierung sich sichtlich bemüht, uns wenig verwertbare Informationen zukommen zu lassen, hier die drei wichtigsten Erkenntnisse:

  • Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle Vertragsstaaten des ECT eine Reform voll ratifizieren müssten. Eine Reform mit nur einem Teil der Vertragsstaaten zu machen, ist juristisch nicht möglich.
  • Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland der Bundestag den Vertrag erneut ratifizieren müsste, damit eine Reform in Kraft tritt.
  • Die Gerüchte in Brüssel, dass die EU-Kommission bereits eine Strategie für einen gemeinsamen Austritt der europäischen Staaten vorbereitet, scheinen nicht zu stimmen.

Das bedeutet, dass eine Reform wohl sehr viel schwieriger wird, als die EU-Kommission und das Energiecharta-Sekretariat sich das vorgestellt hatten. Dazu muss es nämlich Einstimmigkeit geben – von Portugal über Aserbaidschan bis Japan. Meine Meinung: Wenn das nicht bald etwas wird, sollten die europäischen Staaten aus dem Vertrag austreten, um ihre Energiepolitik ohne horrende Zahlungen an Energiekonzerne an die Realität des Klimawandels anpassen zu können.