Doch gerade Betriebe, die ihre Rinder im Sommer auf Almen schicken und besonders extensiv arbeiten, konnten bisher dafür keine Förderung beantragen. Um an der Öko-Regel „Extensives Grünland“ teilzunehmen, durfte eine Mindestzahl an Tieren zwischen 1. Januar und 30. September nur an 40 Tagen unterschritten werden. Betriebe, die Rinder auf Pensionsalmen oder genossenschaftliche Almen schicken, waren somit ausgeschlossen.
Diese Regelung wurde nun vom Bundeskabinett bei der Änderung der „GAP-Direktzahlungeverordnung“ gestrichen. In Zukunft reicht es aus, über das Jahr hinweg mindestens 0,3 Großvieheinheiten pro Hektar zu halten, um zu beweisen, dass es sich um aktive Landwirtschaft handelt.
Das kommentiert Karl Bär, Grüner Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen–Miesbach: „Nach einem Treffen mit Landwirt*innen in meinem Holzkirchner Büro im Februar habe ich mich in Berlin für eine Änderung stark gemacht. Es ist doch absurd, dass die Förderung für extensives Grünland, so wie sie sich CDU-Ministerin Julia Klöckner ausgedacht hatte, agrat die Almbetriebe ausgeschlossen hat. Gut, dass die Ampelregierung dieses Stück unsinniger Bürokratie abstellt!“